Aufgaben der Krankengymnastik

Die konkrete funktionell-therapeutische Versorgung der Patienten sollte einer Krankengymnastin übertragen werden. Im Frühstadium solcher Krankheiten, in denen allerdings den Patienten zu selten Krankengymnastik verordnet wird, „liegt der Schwerpunkt der Behandlung auf der Prävention“: der Vorbeugung und Verhinderung von Veränderungen und Deformitäten. In den späteren Stadien konzentriert man sich auf Rehabilitationsbehandlungen bestehender Veränderungen sowie die Anpassung der Patienten an bleibende Schäden. Die Krankengymnastin muss wissen, welche Bewegungen und Übungen krankhafte Zustände begünstigen oder – im Gegenteil – beschleunigen könnten, um die richtige Therapie sowie den Einsatz von Hilfsmitteln wie Bandagen oder Stützen abschätzen zu können.